DIENSTAG 07.02.2012
AUS DER AKTUELLEN DOZ:
opti: Impuls für die Branche >> Auf dem richtigen Weg >>
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bild Aus der aktuellen DOZ:Auf dem richtigen WegVon Leitlinien bis Langstock: Um sich im Alltag orientieren zu können, be - nötigen Blinde und Sehbehinderte unterstützende Mobilitätshilfen und ein kontrastreiches Design. Die Selbsthilfeorganisation Pro Retina Deutschland – von Menschen mit Netzhaut - degenerationen – setzt sich intensiv für beides ein und berichtete der DOZRedaktion, welche Orientierungsmöglichkeiten es gibt.

bild von kontrastreichem gehweg Gehe, Achtung und Stopp – Diese Grundinformationen müssen Sehbehinderte und Blinde zur Orientierung durch ihre Umwelt erhalten, entweder durch ertastbare oder optisch klar erkennbare Reize. Die bekannteste Orientierungshilfe ist sicher das akustische Signal an Ampeln. Ein Klackton leitet zum Ampelmast, ein Piepen signalisiert, dass der Übergang möglich ist. Doch zur Orientierung nutzen Blinde und Sehbehinderte noch viele weitere stille Wegweiser. Unter anderem helfen Mauern oder Kanten, an denen sich Betroffene mit dem Langstock orientieren können, sowie kontrastreiche Bodenbe - läge. An schwierigen Stellen müssen zusätzlich kontrastreich gestaltete Boden - indikatoren eine klare Richtung vorgeben. Doch wie müssen Bodenindikatoren beschaffen sein, um eine wirkliche Hilfe zu sein? Die Norm DIN 32984 legt Anforderungen an Bodenindikatoren und sons - tige Leitelemente fest. Sie definiert Form und Maße der Profile sowie Anforderungen an die taktile Erkennbarkeit und den erforderlichen Leuchtdichtekontrast.

Hell-Dunkel-Kontraste sind ideal Die Information "Gehe!" wird meist signalisiert durch den Gehweg zwischen Kanten, Mauern oder seitliche Bepflanzungen, die als Leitlinie dienen. Bietet das Umfeld jedoch keine klar ertastbaren Orientierungshilfen müssen in Laufrichtung angeordnete Leitstreifen mit Rippenprofil zur Führung eingebaut werden. Für die Information "Achtung!" gibt es Aufmerksamkeitsfelder aus Noppenprofil ohne Richtungsangabe, die auf Verzweigungen oder Richtungswechsel von Leitstreifen hinweisen. Zusätzlich deuten Aufmerksamkeitsstreifen aus diesem Noppenprofil, die über die gesamte Gehwegbreite laufen, auf Stellen hin, an denen andere Verkehrsteilnehmer queren können. Vor allem Treppen müssen für Blinde und Sehbehinderte durch solche Aufmerksamkeitsfelder klar gekennzeichnet sein, Sehbehinderten helfen zudem kontrastreiche Farbabstufungen zwischen den Treppenstufen. Werden optische Kontraste genutzt, müssen diese in erster Linie Hell-Dunkel-Kontraste sein. Besser erkennbar sind helle Informationen auf dunklem Hintergrund.

Hilfreiche Richtungsweiser Die Information "Achtung!" erhalten Personen außerdem über Auffindestreifen, die ebenfalls mit Rippenprofil über die gesamte Gehwegbreite reichen. Sie machen darauf aufmerksam, dass sich seitlich ein Ziel befindet. Dies können zum Beispiel eine Bushaltestelle oder ein Eingang sein oder auch der Anfang eines Blindenleitsystems. Ist der optische oder taktile Kontrast zwischen Bodenindikatoren und angrenzendem Pflaster jedoch nicht ausreichend, werden zusätzlich Begleitstreifen aus planen Bodenelementen angeordnet. Die Information "Stopp!" wird schließlich grundsätzlich durch eine Bordsteinkante oder eine Stufe angezeigt. Wichtig: Ein Blindenleitsystem darf nicht durch herumstehende Aufsteller oder Blumenkästen gestört werden. Der Abstand zwischen den Leitlinien und Häusern oder mobilen Barrieren muss daher immer 60 Zentimeter betragen. Der Blindenlangstock ist dabei der wichtigste Begleiter von blinden und sehbehinderten Menschen. Der Langstock wird beim Gehen rhythmisch vor der Körpermitte in etwa 60 bis 90 Zentimeter hin- und hergependelt, um Orientierungspunkte wie Gehwegkanten oder Hindernisse rechtzeitig zu erkennen. Auch Leitsysteme sind so ertastbar: Die Person streicht mit dem Stock über den Boden und erhält so über die Ober - flächenstruktur die Hinweise der Bodenindikatoren.

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