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Aus der aktuellen DOZ:Auf dem richtigen WegVon Leitlinien bis Langstock: Um sich
im Alltag orientieren zu können, be -
nötigen Blinde und Sehbehinderte
unterstützende Mobilitätshilfen und
ein kontrastreiches Design. Die Selbsthilfeorganisation
Pro Retina Deutschland
– von Menschen mit Netzhaut -
degenerationen – setzt sich intensiv für
beides ein und berichtete der DOZRedaktion,
welche Orientierungsmöglichkeiten
es gibt.
Gehe, Achtung und Stopp – Diese Grundinformationen
müssen Sehbehinderte
und Blinde zur Orientierung durch ihre
Umwelt erhalten, entweder durch ertastbare
oder optisch klar erkennbare Reize.
Die bekannteste Orientierungshilfe ist
sicher das akustische Signal an Ampeln.
Ein Klackton leitet zum Ampelmast, ein
Piepen signalisiert, dass der Übergang
möglich ist. Doch zur Orientierung nutzen
Blinde und Sehbehinderte noch viele
weitere stille Wegweiser. Unter anderem
helfen Mauern oder Kanten, an denen sich
Betroffene mit dem Langstock orientieren
können, sowie kontrastreiche Bodenbe -
läge. An schwierigen Stellen müssen zusätzlich
kontrastreich gestaltete Boden -
indikatoren eine klare Richtung vorgeben.
Doch wie müssen Bodenindikatoren
beschaffen sein, um eine wirkliche Hilfe
zu sein? Die Norm DIN 32984 legt Anforderungen
an Bodenindikatoren und sons -
tige Leitelemente fest. Sie definiert Form
und Maße der Profile sowie Anforderungen
an die taktile Erkennbarkeit und den
erforderlichen Leuchtdichtekontrast.
Hell-Dunkel-Kontraste
sind ideal Die Information "Gehe!" wird meist
signalisiert durch den Gehweg zwischen
Kanten, Mauern oder seitliche Bepflanzungen,
die als Leitlinie dienen. Bietet
das Umfeld jedoch keine klar ertastbaren
Orientierungshilfen müssen in Laufrichtung
angeordnete Leitstreifen mit Rippenprofil
zur Führung eingebaut werden.
Für die Information "Achtung!" gibt es
Aufmerksamkeitsfelder aus Noppenprofil
ohne Richtungsangabe, die auf Verzweigungen
oder Richtungswechsel von Leitstreifen
hinweisen. Zusätzlich deuten Aufmerksamkeitsstreifen
aus diesem Noppenprofil,
die über die gesamte Gehwegbreite
laufen, auf Stellen hin, an denen andere
Verkehrsteilnehmer queren können.
Vor allem Treppen müssen für Blinde
und Sehbehinderte durch solche Aufmerksamkeitsfelder
klar gekennzeichnet
sein, Sehbehinderten helfen zudem kontrastreiche
Farbabstufungen zwischen
den Treppenstufen. Werden optische
Kontraste genutzt, müssen diese in erster
Linie Hell-Dunkel-Kontraste sein. Besser
erkennbar sind helle Informationen auf
dunklem Hintergrund.
Hilfreiche
Richtungsweiser Die Information "Achtung!" erhalten Personen
außerdem über Auffindestreifen,
die ebenfalls mit Rippenprofil über die
gesamte Gehwegbreite reichen. Sie machen
darauf aufmerksam, dass sich seitlich
ein Ziel befindet. Dies können zum
Beispiel eine Bushaltestelle oder ein Eingang
sein oder auch der Anfang eines
Blindenleitsystems. Ist der optische oder
taktile Kontrast zwischen Bodenindikatoren
und angrenzendem Pflaster jedoch
nicht ausreichend, werden zusätzlich Begleitstreifen
aus planen Bodenelementen
angeordnet. Die Information "Stopp!"
wird schließlich grundsätzlich durch eine
Bordsteinkante oder eine Stufe angezeigt.
Wichtig: Ein Blindenleitsystem darf
nicht durch herumstehende Aufsteller
oder Blumenkästen gestört werden. Der
Abstand zwischen den Leitlinien und
Häusern oder mobilen Barrieren muss
daher immer 60 Zentimeter betragen.
Der Blindenlangstock ist dabei der
wichtigste Begleiter von blinden und sehbehinderten
Menschen. Der Langstock
wird beim Gehen rhythmisch vor der
Körpermitte in etwa 60 bis 90 Zentimeter
hin- und hergependelt, um Orientierungspunkte
wie Gehwegkanten oder
Hindernisse rechtzeitig zu erkennen.
Auch Leitsysteme sind so ertastbar: Die
Person streicht mit dem Stock über den
Boden und erhält so über die Ober -
flächenstruktur die Hinweise der Bodenindikatoren.
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